neues Schuljahr gestartet

Am 24.09.2009 wurde die Aufgabenhilfe nach den langen Sommerferien offiziell wieder gestartet. Und das endlich in dem neuen Schulraum. Durch die Fertigstellung des mittleren Stockwerkes kann die Hausaufgabenhilfe neu in zwei Gruppen à 20 Kinder durchgeführt werden. Die jüngeren Kinder im Alter von 6-9 Jahre sind in dem bestehenden und bekannten Raum geblieben und lösen ihre Hausaufgaben von Montag bis Freitag unter kundiger Aufsicht von Alba und einem internationalen Volontär. Die Älteren (9-12 Jahre) sind gemeinsam mit Byron und einem zweiten Volontär zur gleichen Zeit in dem neuen Raum untergebracht. Durch die kleineren Gruppen kann deutlich mehr Ruhe gewährleistet werden, wodurch die Qualität der Arbeit sowohl für die Betreuenden als auch die Kinder deutlich besser wurde. Dadurch sind wir dem Ziel, die Kinder individuell unterstützen zu können, einen Schritt näher gekommen. Kleine bauliche Änderungen wie der Bau des Vordachs oder der betonierte Weg entlang des Hauses zum Eingang werden uns insbesondere während der Regenzeit viel mehr Sauberkeit ermöglichen (siehe Foto 2). Für uns und die Kinder war der Start ins neue Schuljahr und in die Aufgabenhilfe in den neuen Räumen ein Highlight des Jahres 2009. Unter der Woche wird der neue Raum also durch die Hausaufgabengruppe genutzt und am Samstag steht er der Jugendgruppe als Treffpunkt zur Verfügung. Auf diese Weise ist der Raum optimal genutzt und bereitet möglichst vielen eine Freude. 

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Beim Streichen der Schulräume haben die Eltern tatkräftig mitgeholfen, wodurch die Räume nicht nur bezüglich Standort, sondern auch gefühlsmässig ein Teil des Quartiers Rancho los pinos geworden sind.

Steuerbefreiung

Das Departement Finanzen und Ressourcen des kantonalen Steueramts mit Sitz in Aarau hat uns am 28. Mai 2009 schriftlich bestätigt, dass der Verein Pro Minadores de Sueños mit Sitz in Kölliken wegen der Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken von den Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer befreit wird (§ 14 Abs. 1 lit. c StG und Art. 56 Bst. g DBG)
Freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Verein Pro Minadores de Sueños können steuerrechtlich in Abzug gebracht werden, wenn die Zuwendung in der Steuerperiode Fr. 100.- erreichen (§ 40 lit. k StG und Art. 33a Bst i DBG)

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